Das Festival

quickstock-festival-2010_38Im Jahr 2000 als Privatveranstaltung anlässlich eines 25-jährigen Firmenjubiläums gestartet, hat sich das Festival mittlerweile vom Geheimtipp zum Publikumsmagneten entwickelt: Denn auf dem idyllischen Gelände am Ortsrand von Oberndorf bekommt man für wenig Geld neben der besonderen Quickstock-Atmosphäre außerdem richtig gute Live-Musik geboten.

An zwei Abenden treten in der Regel je drei Bands auf, wobei wir bei der Auswahl darauf achten, dass auf der Quickstock-Bühne verschiedene Musikrichtungen vertreten sind. Und es gehören auch immer Nachwuchsbands aus Jossgrund (bzw. der Umgebung) oder Jossgründer Bands dazu. Wir wünschen uns nämlich bei der „Party für den guten Zweck“ Jung und auch ein bisschen Älter, Rock und Reggae, einheimische und auswärtige Besucher.

„Am Quickstock“ geht es familiär und rustikal zu, es gibt Lager- und Schwedenfeuer, Bier vom Fass, Cocktails an der Bar, Bratwurst vom Grill und weiteres Festivalessen (auch für Vegetarierer) – Natur und Kornfeld gibt´s gratis dazu. Ein kleines Rahmenprogramm am Samstagnachmittag für Groß und Klein rundet das Angebot ab. Der Open-Air-Gottesdienst wird sehr gerne besucht und immer von Chören aus Jossgrund musikalisch umrahmt. Während des anschließenden Dämmerschoppens kann man Kaffee und Kuchen oder eine Festival-Bratwurst verspeisen.

Selbstverständlich haben wir auch an die Kinder gedacht. Die Cocktail-Bar wird vorübergehend zum Kinderzelt umfunktioniert, wo geschminkt und gezaubert wird oder aus Luftballons die tollsten Sachen modelliert werden. Da uns die Besucher am Herzen liegen, achten wir selbstverständlich auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.

Auf einer angrenzenden Wiese kann man außerdem kostenlos zelten – und einen frischen Kaffee gibt´s am nächsten Morgen auch (wenn man beim Aufräum-Team nett nachfragt).

JUGENDSCHUTZ

Auch wenn ihr noch keine 18 Jahre alt seid gibt es die Möglichkeit das Quickstock-Festival zu besuchen. Dabei gilt es jedoch die Bestimmungen des Jugendschutzes zu beachten:

KINDER UND JUGENDLICHE BIS 16 JAHRE

  • nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
  • oder in Begleitung eines volljährigen Erziehungsbeauftragten – nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars zur Übertragung der Aufsichtspflicht

JUGENDLICHE AB 16 BIS UNTER 18 JAHRE

  • müssen das Veranstaltungsgelände um 24.00 Uhr verlassen
  • nach 24.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines volljährigen Erziehungsbeauftragten – nach Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars zur Übertragung der Aufsichtspflicht